Vorschriften
Der Gübsensee Gewässer Nr. 1 Stausee der SAK, die Fischerei ist das ganze Jahr erlaubt.
Beim Gübsensee gilt die Rechenanlage und die Staumauer als Sperrzone. Auf dieser Strecke darf man keinen Standort wählen. Während der Hecht- / Zanderschonzeit dürfen Löffel, Spinner, künstliche und natürliche Köderfische nicht verwendet werden.